Die Freiheit stirbt scheibchenweise
November 12, 2007Diesen Freitag hat der Bundestag das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Überwachung beschlossen. Der Widerstand in der Bevölkerung hielt sich in Grenzen, Transrapid war erheblich motivierender. Fakt ist, dass die beschlossene Vorratsdatenspeicherung am 1.1.08 Praxis werden wird. Jerzy Montag dazu am Vortag des Beschlusses in der SZ:
SZ: Herr Montag, auch die Daten dieses Gesprächs sollen von Januar an sechs Monate lang gespeichert werden. Sind wir auf dem Weg in den Überwachungsstaat?
Montag: Einen Schritt dahin werden wir am Freitag getan haben. Die Bürger werden durch dieses Gesetz bei allen ihren kommunikativen Vorgängen – E-Mail, SMS, Fax, Internet aber auch das schlichte Telefonieren – sechs Monate auf Vorrat abgespeichert. Und zwar alle Unschuldigen und alle Unverdächtigen. So etwas hat es seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland nicht gegeben.
SZ: Wenn bei Handygesprächen auch noch der Standort gespeichert wird, sind wir dann bald alle gläserne Bürger?
Montag: Es ist ein Paradigmenwechsel. Bisher galt der Grundsatz: Wer sich nichts hat zuschulden kommen lassen, hat einen Anspruch darauf, dass Polizei und Staat sich von ihm fernhalten. Jetzt gilt: Wer nichts verbrochen hat, der kann sich doch gerne nackt ausziehen und sich von allen anschauen lassen. In der Großen Koalition schreiten diejenigen voran, die unseren Rechtsstaat umbauen in einen Präventionsstaat. Vermeintliche Sicherheit gerät an erste Stelle, und die Grundrechte geraten unter die Räder. Die Freiheit stirbt scheibchenweise.SZ: Nummern von Telefongesprächen werden doch heute schon von den Telekommunikationsgesellschaften gespeichert und im Ernstfall weitergegeben.
Montag: Das ist richtig, weil sie die Daten für ihre Abrechnungen brauchen. Unter strengen Voraussetzungen darf die Polizei darauf zugreifen. Der fundamentale Unterschied: Jetzt werden zum ersten Mal unsere Daten auf Vorrat für die Polizei gespeichert.
SZ: Also doch ein Schritt in Richtung Orwellscher Horrorvision?
Montag: Heute ist es unser Telekommunikationsverhalten. Wenn dieser Damm bricht, wird morgen jemand auf die Idee kommen, unser gesamtes Mobilitätsverhalten prophylaktisch zu speichern. Danach ist vielleicht unser gesamtes Konsumverhalten dran.SZ: Bevor die Polizei an die Daten kommt, muss aber ein richterlicher Beschluss vorliegen.
Montag: Das ist richtig, außer bei Gefahr im Verzug. Die Verletzung unserer Grundrechte geschieht aber nicht erst bei der Herausgabe an die Justiz, sondern in ihrer Speicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat das in ständiger Rechtsprechung immer wieder gesagt.
SZ: Eigentlich sollte der Zweck des neuen Gesetzes doch sein, dass Abhören schwieriger als bisher wird.
Montag: Die Große Koalition hat zwei Themen zu einem Kuchen zusammengebacken. Teil eins ist das Abhören der Inhalte unserer Kommunikation, das ist die ganz ordinäre Telefonüberwachung. Teil zwei ist die Datenspeicherung auf Vorrat. Erstere sollte reformiert werden, was misslang. Die Frage der Berufsgeheimnisträger ist ganz schlecht gelöst.
SZ: Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche werden von Telefonüberwachungen ausgenommen, andere Rechtsanwälte, Journalisten und Ärzte dagegen nicht. Warum?
Montag: Sie als Journalist haben die Arschkarte gezogen, Sie sind ein Geschützter zweiter Klasse, weil unter bestimmten Voraussetzungen Überwachungen möglich sind. Ich als Rechtsanwalt bin mittendrin gespalten. . .
SZ: . . .weil Sie nicht immer in Strafsachen tätig werden?
Montag: Die Frage ist: Telefoniere ich als Rechtsanwalt und Berater, darf ich abgehört werden, telefoniere ich als Strafverteidiger, dann nicht. Eine absurde Unterscheidung! Das lässt sich in manchen Fällen gar nicht trennen.
SZ: Was tun die Grünen gegen das Gesetz?
Montag: Wir haben einen alternativen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir haben alle Berufsgeheimnisträger auf die gleiche Stufe gestellt – ob man Arzt, Hebamme, Anwalt oder Journalist ist: Man genießt den gleichen Schutz.
SZ: Die EU verlangt aber per Richtlinie eine Speicherung der Daten.
Montag: Es gibt schon heute dagegen ein laufendes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, angestrengt von Irland. Ein Parallelfall ist die Frage der Weitergabe von Fluggastdaten an die USA. Da hat der Europäische Gerichtshof letztes Jahr die europäischen Normen schon einmal gekippt. Ich könnte fast wetten, dass er es auch dieses Mal wieder tun wird.
SZ: Die Musikindustrie hofft, Musikpiraten und illegale Nutzer von Tauschbörsen leichter verfolgen zu können.
Montag: Das sind ja strafrechtliche Urheberrechtsverletzungen. Diese werden im neuen Gesetz durch die Staatsanwaltschaften auch verfolgbar werden. Hier sieht man das Ausmaß der Vorratsdatenspeicherung und den ungeheueren Hunger nach Daten. Die Musikindustrie will den Zugriff aber auch für zivile Ansprüche.
SZ: Wird sich das Gesetz überhaupt umsetzen lassen? Die riesige Datenmenge lässt sich doch schwer handhaben.
Montag: Eine trügerische Hoffnung. Vor zehn Jahren habe ich das auch gedacht. Heute ist die technische Aufbereitungsmöglichkeit aber so hoch, dass dies leider keine faktische Grenze ist. Wir dürfen nicht drauf hoffen, dass sich dieses Monstrum von selber totläuft. Wir müssen es schon bändigen und am besten beerdigen.
SZ: Wie schätzen Sie die Chancen einer Verfassungsbeschwerde ein, die jetzt schon von Tausenden Bürgern angekündigt worden ist?
Montag: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Aber diese Verfassungsbeschwerden sind nicht aussichtslos.
Interview: Michael Ruhland
Update: Das war nur das Vorspiel. Jetzt geht’s erst richtig los: Rechtsausschuss des Bundestages geht die TK-Novelle nicht weit genug





